Polizeikontrolle: Wie verhalte ich mich?
Zuallererst sei gesagt, dass wir ein Freund der Polizei sind. Wir brauchen sie in Deutschland und grundsätzlich können wir froh über unsere Exekutive sein. Wenn die Polizei euch allerdings zwecks Allgemeiner Verkehrskontrolle anhält, haben sie in der Regel nur ein Ziel: Irgendetwas bei euch zu finden.
Wenn du ohne Einfluss von psychoaktiven Substanzen dein Auto bedienst, hast du dir moralisch nichts vorzuwerfen. Allerdings kannst du noch THC oder HHC im Urin oder im Blut haben. Die erste und wichtigste Regel lautet: Ruhig bleiben.
Lass dir nichts anmerken und geh es locker an. Rede so wenig wie möglich und so viel wie nötig. Bleibe dabei immer höflich, aber bestimmend.
Tätige keine Angaben zum Thema Drogenkonsum. Du musst diese Frage juristisch gesehen nicht beantworten. Antworte einfach mit ,,nein”. Auch zu einem Drogenschnelltest bist du nicht verpflichtet. Lehne auch diesen ab. Das Gleiche gilt auch für die Einverständnis zum Bluttest. Gibst du dein Einverständnis, so ist eine Anordnung nach § 81 a StPO nicht mehr notwendig.
Selbst einen sogenannten Torkeltest oder die Augenkontrolle mittels Taschenlampe, darfst du ablehnen, ohne irgendetwas zu befürchten. Die Exekutive will hier wieder nur einen Verdachtsmoment festhalten. All das muss nicht von dir begründet werden.
Verhalte dich aber immer höflich gegenüber der Justiz. Wenn die Polizei nichts bei dir findet, so wird sie auf psychologische Tricks zurückgreifen, um dir eine Urinprobe zu entlocken. Bleibe ruhig und sitze es aus. Wenn du keine Angriffsfläche bietest, dann brauchst du keine Angst haben. Nach 1-2 Stunden sollte die Prozedur vorbei sein.
Hier geht´s zum Artikel: HHC Test positiv?